Unsere Unterweisungen nach:
§ 4 DGUV Vorschrift 1,
§ 12 Arbeitsschutzgesetz,
§ 12 Betriebssicherheitsverordnung,
§ 14 Gefahrstoffverordnung und
EU-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung Artikel 7
Die Unterweisungspflicht als Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern erfüllen!
Was bedeutet das überhaupt?
Der Unternehmer hat die Versicherten (Mitarbeiter) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung z.B. persönliche Schutzausrüstung, entsprechend zu unterweisen.
Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Ebenso muss diese dokumentiert werden.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Einmal jährlich oder alle 12 Monate? Oder ist das das Gleiche?
Zunächst einmal ist jährlich und alle 12 Monate nicht das Gleiche. Einmal jährlich bildet das komplette Kalenderjahr ab und trägt zur Flexibilität für die Unternehmen bei.
Alle 12 Monate bedeutet ein Intervall, das auf den Monat genau eingehalten werden muss, wie z.B. bei UVV-Prüfungen.
Wie oft unterwiesen werden muss ist durch die o.g. Vorschriften festgelegt.
Anlässe für eine Unterweisung werden wie folgt festgeschrieben:
Vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit (Erstunterweisung)
Bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
Nach Unfällen
Bei Einführung neuer Arbeitsmittel
Aber mindestens einmal jährlich für jeden Mitarbeiter, für alle Arbeitsmittel und Arbeiten im jeweiligen Unternehmen.
Mitarbeiter/innen in einem Ausbildungsverhältnis müssen sogar halbjährig unterwiesen werden.