UVV-Prüfungen mit unserem mobilen Prüfdienst
Eine Prüfpflicht besteht für alle Unternehmen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüffristen werden durch den Unternehmer in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt und sind einzuhalten. Die Zeiträume der z.B. „jährlichen“ Prüfung werden von den Herstellern empfohlen, können aber durch den Unternehmer verkürzt werden.
Egal welche Bereiche, ob Bau- oder Landwirtschaft, Feuerwehren, Einzelunternehmer, Gartenbau oder Forstbetriebe. Jeder Betrieb fällt unter die Prüfpflicht der jeweiligen Arbeitsmittel.