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UVV-Prüfungen

UVV-Prüfungen mit unserem mobilen Prüfdienst

Eine Prüfpflicht besteht für alle Unternehmen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüffristen werden durch den Unternehmer in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt und sind einzuhalten. Die Zeiträume der z.B. „jährlichen“ Prüfung werden von den Herstellern empfohlen, können aber durch den Unternehmer verkürzt werden.

Egal welche Bereiche, ob Bau- oder Landwirtschaft, Feuerwehren, Einzelunternehmer, Gartenbau oder Forstbetriebe. Jeder Betrieb fällt unter die Prüfpflicht der jeweiligen Arbeitsmittel.

Wir bieten UVV – Prüfungen für folgende Arbeitsmittel an:

  • Flurförderzeuge gemäß FEM 4.004 und DGUV Vorschrift 68

  • Baumaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12

  • Krane gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & DGUV Vorschrift 52

  • Austauschbare Kipp- & Absetzbehälter / Wechselladebehälter gemäß DGUV Information 214-016 & 214-017

  • Kleingeräte gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100-500

  • Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54

  • Fahrzeuge, Lkw´s und deren Aufbauten gemäß DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 314-003 und DGUV Regel 113-015

  • Lastaufnahme-, Anschlag-, Zurr- und Hebemittel gemäß DGUV Regel 100-500, DGUV Information 556, VDI2700 Blatt 3

Folgende Arbeitsmittel bieten wir zusammen mit unseren Partnern an:

  • Elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3

  • Leitern & Tritte gemäß DGUV Information 208-016

  • Regale gemäß DGUV Grundsatz 312-906, DGUV Regel 108-007

  • PSA / PSA gegen Absturz gemäß DIN EN 15635, DGUV Grundsatz 312-906

  • Tore, Türen und Fenster / Brandschutztüren- und Tore gemäß ASR A1.7, ASR A1.6 und DGUV Information 208-002

Weitere Arbeitsmittel auf Anfrage.

Alle UVV - Prüfungen beinhalten eine Prüfplakette und die vorgeschriebene Prüfdokumentation. 

Alle UVV-Prüfungen können wir mobil mit unserem Prüfdienst darstellen. Wir fahren unsere Kunden und die dazugehörigen Arbeitsmittel direkt an und bringen Prüfgewichte oder Equipment zur Rissprüfung uvm. mit. Alternativ bieten wir einen Hol- und Bring Service an, um an unserer Betriebsstätte in 64850 Schaafheim, die UVV-Prüfungen durchführen zu können. 

Einblicke in unsere UVV-Prüfungen

Häufig gestellte Fragen
Zu allen Fragen
Wie viel kostet eine UVV-Prüfung?

Die genauen Kosten können Sie den Preislisten entnehmen.


Was kann bei uns geprüft werden?

Eine detaillierte Aufführung finden Sie unter der Rubrik UVV-Prüfungen. Wenn Sie Prüfungen für nicht genannte Arbeitsmittel benötigen, arbeiten wir mit verschiedenen Partnern zusammen und stellen gerne den Kontakt her.


Wie findet eine Beauftragung statt?

Nach Kontaktaufnahme, Angebot und Auftragsbestätigung inkl. Terminfindung, ist eine schriftliche Beauftragung zur Durchführung notwendig.


Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?

Eine UVV-Prüfung ist mindestens 1x pro Jahr verpflichtend, jedoch kann/muss der Prüfungsintervall in bestimmten Fällen (z.B. durch besonders hohen Verschleiß), verkürzt werden.


Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Alle geprüften Arbeitsmittel erhalten ein Prüfprotokoll sowie eine Prüfplakette. In Kürze beabsichtigen wir die Nachweise in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und mittels QR Code direkt am Arbeitsmittel einsehen zu können.


Wo finden die UVV-Prüfungen statt?

Eine Prüfung vor Ort ist für unsere Kunden oftmals einfacher, da die Arbeitsmittel direkt nach der Prüfung wieder eingesetzt werden können. Je nach Größe und Mobilität der zu prüfenden Arbeitsmittel, ist auch eine Prüfung an unserer Betriebsstätte in Schaafheim möglich.