Häufig gestellte Fragen
Akademie
Teilweise durch die rechtlichen Vorschriften vorgeschrieben, ist die Teilnehmeranzahl auf 12 Personen beschränkt. Optional greifen wir auf weitere Ausbilder zurück, um die Gruppe erweitern zu können. Bei jährlichen Unterweisungen gibt es keine max. Teilnehmeranzahl.
Bei unseren Schulungen und Unterweisungen beginnen wir meistens bei einer Anzahl von 4 Teilnehmern. Ausbilderschulungen starten mit mind. 2 Teilnehmern. Ausnahmen auf Anfrage.
Für den praktischen Teil ist es unbedingt notwendig, dass das zu schulende Arbeitsmittel vor Ort ist. Andernfalls kann die praktische Ausbildung nicht stattfinden. Auf Anfrage können wir je nach Standort auch das zu schulende Arbeitsmittel gegen Aufpreis mitbringen.
Aus unserer Erfahrung heraus haben wir festgestellt, dass Mitarbeiter an ihrem gewohnten Arbeitsumfeld mit vertrauten Arbeitsmitteln bessere Leistungen erzielen.
Durch die individuellen Ausbildungsinhalte liegen die Schwerpunkte unserer Schulungen in der Praxis. Durch die Berufserfahrung erhalten die Teilnehmer zusätzlich Tipps im Umgang mit den jeweiligen Arbeitsmitteln.
Ganz einfach über die Funktion auf der Homepage.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht! Je nach Schulungsthema kann die PSA variieren - Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, Sicherheitsgurt, Warnweste usw.
Die Durchführung sollte in einem Schulungsraum mit ausreichend Bestuhlung stattfinden. Um die Präsentation aufzeigen zu können, benötigen wir einen Beamer + Leinwand. Gerne auch digitale Medien (Bildschirme). Auf Anfrage bringen wir Beamer und Leinwand mit.
Je nach Arbeitsmittel sollte eine ausreichend große Fläche zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollten die Materialen, die täglich damit bewegt werden, vor Ort sein.
Deutsch in Wort und Schrift, ggf. ist ein Dolmetscher nötig.
18 Jahre alt
körperliche und geistige Eignung
Nach der Begrüßung, Vorstellungsrunde und der Erläuterung des kompletten Ablaufes der Schulung, wird im Anschluss der theoretische Part durchgeführt. Teilnehmer erfahren Inhalte in verschiedenen Rubriken u.a. rechtliche Vorschriften, Technik und Physik. Abschließend wird immer eine schriftliche Prüfung durchgeführt.
Es erfolgt immer eine produktbezogene Einweisung am jeweiligen Arbeitsmittel. Hierfür nehmen wir auch gerne mal die Bedienungsanleitung zur Hand. Danach erfolgt die praktische Durchführung mit individuellen Inhalten, angepasst an das Unternehmen.
Die Dauer ist abhängig von der jeweiligen Qualifizierung der Teilnehmer sowie des Ausbildungsinhaltes. Grundsätzlich ist die Ausbildungszeit mit Lerneinheiten (LE) durch die gesetzlichen Vorgaben geregelt.
Unsere Befähigungsnachweise sind zeitlich unbegrenzt gültig.
Die genauen Kosten können Sie den Preislisten entnehmen.
UVV-Prüfungen
Die genauen Kosten können Sie den Preislisten entnehmen.
Eine detaillierte Aufführung finden Sie unter der Rubrik UVV-Prüfungen. Wenn Sie Prüfungen für nicht genannte Arbeitsmittel benötigen, arbeiten wir mit verschiedenen Partnern zusammen und stellen gerne den Kontakt her.
Nach Kontaktaufnahme, Angebot und Auftragsbestätigung inkl. Terminfindung, ist eine schriftliche Beauftragung zur Durchführung notwendig.
Eine UVV-Prüfung ist mindestens 1x pro Jahr verpflichtend, jedoch kann/muss der Prüfungsintervall in bestimmten Fällen (z.B. durch besonders hohen Verschleiß), verkürzt werden.
Alle geprüften Arbeitsmittel erhalten ein Prüfprotokoll sowie eine Prüfplakette. In Kürze beabsichtigen wir die Nachweise in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und mittels QR Code direkt am Arbeitsmittel einsehen zu können.
Eine Prüfung vor Ort ist für unsere Kunden oftmals einfacher, da die Arbeitsmittel direkt nach der Prüfung wieder eingesetzt werden können. Je nach Größe und Mobilität der zu prüfenden Arbeitsmittel, ist auch eine Prüfung an unserer Betriebsstätte in Schaafheim möglich.