Ein wichtiger Ausbildungspart innerhalb unserer Fahrzeugkran Ausbildung ist der bestimmungsgemäße Personentransport mit Kranen.
Der Personentransport hat einige Vorgaben, welche sich besonders in den letzten Jahren durch steigende Unfallzahlen geändert haben. Die „Berufsgenossenschaft Verkehr“ hat hierfür die grundsätzlichen Bestimmungen festgelegt. Eine technische Regel für Betriebssicherheit, kurz TRBS 2121 Teil 4 beschreibt u.a. das sichere Arbeiten in Personenkörben.
Innerhalb unserer Ausbildung priorisieren wir den Personentransport und erarbeiten zusammen mit den Teilnehmern die betrieblichen Voraussetzungen gepaart mit den vorhandenen Personenaufnahmemitteln sowie den Kranen.
Bereits in der theoretischen Ausbildung legen wir einen besonderen Wert auf die Beförderung von Personen und vermitteln den Teilnehmern:
Organisatorische Vorgaben
Technische Vorgaben
Anforderungen an den Betrieb
Anforderungen an Kranführer, Aufsicht und Einweiser
In der Praxis werden verschiedene Maßnahmen zur Rettung einer Person geübt:
Notablass | Notsteuersystem des eingesetzten Kranes
Einsatz eines Notaggregates
Einspeisen durch einen weiteren Kran
Unser Anliegen ist es, arbeitsschutzrelevante Themen praxisnah zu vermitteln, sodass eine bestimmungsgemäße Verwendung und Rettungskonzepte im Ernstfall schnell und effektiv funktionieren und Leben retten können!