Mit einem für uns nicht alltäglichen Thema durften wir einen langjährigen Kunden aus der Bauwirtschaft das Arbeitsmittel Kettensäge unterweisen.
Für den Umgang mit Kettensägen auf Baustellen ist bei Bauarbeiten grundsätzlich kein Kettensägenschein erforderlich. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes hat der Unternehmer u. a. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln, eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten zu unterweisen.
Die Beschäftigten müssen für den Umgang mit der Kettensäge körperlich und fachlich geeignet sein.
Werden allerdings Arbeiten durchgeführt, die vergleichbar sind mit denen im Forst und im Gartenbau (wie z. B. das Freimachen eines Baufeldes von Bewuchs), gelten die Regelungen der jeweils fachlich zuständigen BG. Für Arbeiten im Forst und im Gartenbau sind entsprechende Schulungen verpflichtend. Die Informationsschrift - DGUV Information 214-059 - (Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten) beschreibt die Inhalte der notwendigen Schulung.
Unterwiesen wurden u.a. folgende Themen:
Unfallstatistik
Rechtliche Grundlagen
Technische Grundlagen
Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit mit Kettensägen
Persönliche Schutzausrüstung
Schneidetechniken
Die Kettensäge allgemein im Einsatz
Wartung und Pflege
Neben der Unterweisung können wir in Zusammenarbeit mit einem Partner die oben genannte Schulung gemäß DGUV Information 214-059 anbieten.
Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit
Modul B – Baumfällung und Aufarbeitung
Modul C – Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen
Modul D – Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen
Hierbei kombinieren wir unsere allgemeinen Qualifikationen für z.B. Krane, Teleskopstapler und Hubarbeitsbühnen, so dass unsere Kunden alle Arbeitsmittel rechtssicher bedienen dürfen.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.