Getreu dem Motto – mit Vorbild voran! - hat uns die Fa. Dresel Pflasterarbeiten aus Großostheim für UVV – Prüfungen der vorhandenen Arbeitsmittel beauftragt.
Baumaschinen
Anbaugeräte
Anschlagmittel
Lastaufnahmemittel
Kleingeräte
Eine UVV – Prüfpflicht besteht für jedes Unternehmen. Egal ob Freiberufler, Einzelunternehmer oder ein Betrieb ohne Mitarbeiter.
Unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung wird gefordert, dass eingesetzte Arbeitsmittel mind. einmal jährlich geprüft werden müssen.
Das Unternehmen Dresel geht mit Vorbild voran und gewährleistet die Baustellensicherheit bei den Kunden.
Es geht nicht um – „Wenn mal eine Kontrolle kommt“ – sondern um Versicherungsschutz und besonders Betriebssicherheit, sodass erst gar nichts passieren kann!