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UVV-Prüfung Ladekran | TiDe Spedition

Veröffentlicht im September 2023

Bei unserem Kunden TiDe Spedition sind wir beauftragt, verschiedene Arbeitsmittel zu prüfen.

Wir gewähren einen Einblick in unsere UVV-Prüfungen im Bereich Krane.
Krane werden u. a. nach DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001 und § 14 BetrSichV geprüft.

Neben verschiedenen Prüfpunkten wie z.B.:

  • Kransäule | Kransockel | Drehwerk

  • Hydraulikschläuche

  • Hubarm | Knickarm | Teleskoparm

  • Lasthaken

  • Endabschaltungen

wird besonders der Lastmomentbegrenzer überprüft. Bestandteile hierbei sind

  • 90% Lastwarnanzeige

  • Sicherheitseinrichtungen Allgemein

Abschluss einer Überprüfung ist immer eine Probebelastung. Neben den 100% der Nenntragfähigkeit, muss ein Kran 125% in der Überlast erbringen.
Unsere eigenen Prüfgewichte benutzen wir auch zur Überprüfung der Hydraulik/Lasthaltventile. Im Fall des HMF 5020 Ladekranes konnten wir auch ein Gewicht von 2230kg benutzen und die Überlast überprüfen.

Der Ladekran der TiDe Spedition ist wieder 12 Monate betriebssicher und kann bestimmungsgemäß eingesetzt werden!

Vielen Dank für die Beauftragung und das Vertrauen. Auf eine gute Zusammenarbeit.